Kategorie: Geldwäschegesetz
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Insolvenzverwalter und Testamentsvollstrecker im Transparenzregister
Mitteilungspflicht auch in Liquidation und Insolvenz Vereinigungen und Gesellschaften unterliegen auch in der Liquidation oder Insolvenz bis zur Eintragung ihrer Löschung der Mitteilungspflicht gemäß GwG. Dies umfasst sowohl Erstmitteilungen als auch die Aktualisierung bereits vorhandener Eintragungen im Transparenzregister. Der Insolvenzverwalter als wirtschaftlich Berechtigter Rechtliche Einordnung Der Insolvenzverwalter gilt aufgrund seiner umfassenden Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis nach…