Kategorie: Ehegattentestament

  • „Im Falle unseres gleichzeitigen Ablebens…“

    Ein Praxistipp für Ehepaare mit Berliner Testament Die meisten Ehepaare entscheiden sich bei ihrer Nachlassplanung für das sogenannte Berliner Testament: Sie setzen sich gegenseitig zum Alleinerben ein und bestimmen meist die gemeinsamen Kinder als Schlusserben. Doch was passiert, wenn beide Eheleute gleichzeitig versterben? Genau hier lauert eine oft übersehene Gefahr, die viele gesetzliche Erben bitter…