Wenn Gründer die Frage nach der richtigen Rechtsform für ist Startup geklärt haben und sich für eine Kapitalgesellschaft entschieden haben, stellt sich meist die Frage ob die Unternehmergesellschaft (UG) als deutsche Alternative zur früher beliebten Ltd. eine sinnvolle Wahl ist oder lieber direkt eine vollwertige GmbH gegründet werden sollte.
Vorab: Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist keine eigenständige Rechtsform, sondern eine Unterart der GmbH, für welche einige Besonderheiten gelten.
1. UG oder GmbH? – Kapitaleinsatz und Ansehen
Die UG (haftungsbeschränkt) verlangt ein minimalstes Stammkapital (ab 1 €), was Gründer mit wenig Eigenmitteln als Vorteil empfinden. Aber: Die GmbH besitzt ein besseres Standing bei Banken und Investoren. Oft verkannt wird, dass bei der GmbH zur Gründung nur 12.500 € des Stammkapitals sofort eingezahlt werden müssen; die Restsumme kann später nachkommen.
Fehlt dieser Geldbetrag, könnte die UG ein günstiger Einstiegsweg sein. Aber die UG (haftungsbeschränkt) unterliegt nach § 5a Abs. 3 GmbHG einer strikten Rücklagenbildungspflicht: Sie muss jedes Jahr ein Viertel ihres Jahresüberschusses (nach Abzug eines Verlustvortrags) in eine gesetzliche Rücklage einstellen, bis zusammen mit dem Stammkapital das Mindeststammkapital der klassischen GmbH (volle 25.000 €) erreicht ist. Erst wenn durch Rücklagen und eingezahltes Stammkapital diese Schwelle überschritten wird, kann die UG formal und rechtlich in eine reguläre GmbH umgewandelt werden!
2. Notar- und Gründungskosten, Kosten für Wirtschaftsprüfer (bei Umwandlung/Upgrade)
Sowohl UG als auch GmbH setzen zwingend eine notarielle Beurkundung voraus. Die dabei anfallenden Notar-, Gerichts- und Beratungskosten dürfen der Gesellschaft nur im engen, transparent offengelegten Rahmen auferlegt werden. Für die Musterprotokoll-UG sind maximal 300 € als Gründungsaufwand vorgesehen; bei individuell gestalteten Satzungen und höheren Stammkapitalen werden typischerweise 10 % des Stammkapitals als Grenze für angemessene Gründungskosten angesehen.
Beim Wechsel von der UG zur GmbH erfolgt (keine Umwandlung im Sinne des UmwG, sondern) eine Kapitalerhöhung auf mindestens 25.000 €, begleitet von einer notariellen Satzungsänderung. Dies kann Geschehen durch:
| Variante I: | Sacheinlage (bspw. Einbringung eines KFZ und/oder Waren) | |
| Variante II: | Bareinlage unter partieller Einlagenleistung | |
| Variante III: | Umwandlung der gesetzlich gebildeten Rücklagen |
Zur Variante III sind zwingend erforderlich (nicht abschließend):
a) notariell zu beurkundender Kapitalerhöhungsbeschluss zur Rücklagenumwandlung
b) eine von einem Wirtschaftsprüfer geprüfte und testierte Bilanz, deren Stichtag max. acht Monate vor dem Tag der Anmeldung zum Handelsregister liegt
c) neue Gesellschafterliste mit Notarbescheinigung nach § 40 Abs 2 GmbhG
d) neu gefasste Satzung mit Notarbescheinigung gem. § 54 Abs. 1 Satz 2 GmbHG
e) notariell beglaubigte Anmeldung zum Handelsregister
Ohne die Kosten hierfür abschließend ermitteln zu wollen, wird ersichtlich, dass die direkte GmbH-Gründung bei Beabsichtigung Umwandlung in GmbH mehr Kosten verursacht.
3. Und als bloße Holding? Vorteil Kasakengründung
Die Kaskadengründung, also die gleichzeitige Gründung einer Holding (oft ebenfalls GmbH oder UG) und einer operativen Tochter, gewinnt zunehmend an Popularität, weil sie zahlreiche steuerliche sowie zivil- und nachfolgerechtliche Vorteile bietet: Die Holding kann Dividenden und Veräußerungsgewinne weitgehend steuerfrei vereinnahmen, und die Beteiligungsstruktur vereinfacht spätere Verkäufe, Beteiligungsaufnahmen oder Nachfolgegestaltungen. Auch für die Kaskadengründung gilt: Die Gründungskosten beider Gesellschaften addieren sich, werden aber – bei gleichzeitiger, strukturierter Umsetzung – durch effiziente Abläufe nicht „doppelt“ teuer und ermöglichen flexible Rechtsrahmen.
Insbesondere ist es bei richtiger Gestaltung im Grundsatz möglich, mit ca. 15.000 € faktisch eine Mutte- und eine Tochter-GmbH zur gründen!
Fazit
Wer das Startkapital für eine GmbH (12.500 € als Mindestleistung) aufbringen kann sollte regelmäßig gleich die GmbH wählen. Die Umwandlung der UG verursacht neue notariellen Aufwand, bringt aber keine gravierenden Vorteile. Strukturen wie die Kaskadengründung für eine Holding-GmbH zahlen sich aus, wenn von Anfang an steuerliche und gesellschaftsrechtliche Flexibilität im Fokus stehen.
Gründliche Beratung und eine klare Anfangsentscheidung sparen Umwege und Aufwand.