Kategorie: Entlassung des Testamentsvollstreckers
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Die Entlassung des Testamentsvollstreckers nach § 2227 BGB – Ihre Möglichkeiten bei Unzufriedenheit
Sind Sie mit dem Handeln eines Testamentsvollstreckers unzufrieden, bietet das Gesetz gemäß § 2227 BGB nur einen klaren Weg zur Entlassung: Das Nachlassgericht kann den Testamentsvollstrecker auf Antrag eines Beteiligten abberufen, wenn ein „wichtiger Grund“ vorliegt. Dies stellt ein zentrales Korrektiv dar, um den Nachlass vor unzureichender oder pflichtwidriger Verwaltung sowie vor Gefahren für die…